Allgemeine Informationen und Hinweise
Umstellung auf Kältemittel ohne Ozonabbaupotenzial (ODP) und mit niedrigerem Treibhauspotenzial (GWP*) − Warum?
Stratosphärischer Ozonabbau sowie atmosphärischer Treibhauseffekt durch Kältemittelemissionen führten seit Anfang der 1990er Jahre zu einschneidenden Veränderungen in der Kälte- und Klimatechnik. Die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW und HFCKW) sowie Fluorkohlenwasserstoffen (FKW und HFKW) wurde reglementiert. Unterdessen wurden Gesetzesvorgaben erlassen mit einem Verbot von (H)FCKWs und einer stufenweisen Mengenbegrenzung von (H)FKWs.
- Mit dem Montreal-Protokoll wurden 1987 die zum stratosphärischen Ozonabbau beitragenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) verboten. Später erfolgte ein Verbot von HFCKWs – in sog. Artikel 5 Ländern mit einem stufenweisen Ausstieg bis teilweise 2040.
- Die EU F-Gase Verordnung von 2014 geht noch einen Schritt weiter und verringert bis 2030 stufenweise die als Nachfolger der (H)FCKWs eingesetzten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKWs) in den Ländern der Europäischen Union. Kältemittel mit hohem Treibhauseffekt (GWP) werden dadurch in Zukunft immer knapper. Alternativkältemittel mit niedrigem Treibhauseffekt sind jedoch meist brennbar, wobei Kältemittel der Sicherheitsgruppe A2L weniger leicht entzündbar sind als Kältemittel der Sicherheitsgruppe A3.
- Mit den Ergänzungen der Kigali-Konferenz von 2016 zum Montreal-Protokoll wurde zudem der HFKW „Phase-Down‟ auf internationaler Ebene festgelegt.
*GWP = Global Warming Potential (Treibhauspotenzial) ist eine stoffspezifische Eigenschaft: Beitrag zur Erderwärmung pro kg freigesetztem Stoff in CO2-Äquivalent.
HINWEIS:
In der vorliegenden Beschreibung wird die Umstellung von Bestandsanlagen mit den Kältemitteln R404A und R507A sowie R22 auf Ersatzstoffe behandelt. Mit Blick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen diese Anlagen nur auf nicht brennbare Kältemittel (Sicherheitsgruppe A1) umgestellt werden. Die Ausführungen, Empfehlungen sowie ergänzende Tabellen und Daten zu Kältemitteln beziehen sich daher ausschließlich auf Kältemittelalternativen der Sicherheitsgruppe A1, die kommerziell verfügbar sind oder in absehbarer Zeit verfügbar sein werden.