HFCKW (R22) „Phase-Out‟ nach Montreal-Protokoll
Für sog. Artikel 5 Länder gelten besondere Regelungen zur Verwendung von HFCKWs.
Dennoch können und sollten diese Länder nach Möglichkeit die Einführung der ebenfalls klimaschädlichen HFKWs mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) überspringen und direkt auf „Low GWP“ Kältemittel sowie halogenfreie Stoffe und Verfahren umstellen.
Vorgaben des Montreal-Protokolls:
- Gestufte Reduzierung („Phase-Down‟) der zur Verfügung stehenden Gesamtmenge an HFCKW-Gasen. Dabei wird die Menge in Tonnen R12-Äquivalent definiert.
- Bei den „Phase-Out‟ Vorgaben wird zwischen Ländern, die die Voraussetzungen in Artikel 5 des Montreal-Protokolls erfüllen (Artikel 5-Länder) und Ländern, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 fallen (Nicht-Artikel 5-Länder) unterschieden.
- Artikel 5-Länder können die Umsetzung unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 10 Jahre verschieben.
- Welche Länder unter Artikel 5 des Montreal-Protokolls fallen, steht im Detail unter: https://ozone.unep.org/classification-parties.
HFCKW (R22) „Phase-Out‟
Ausgangswert (100%) = HFCKW-Verbrauch 1989 + 2,8% des FKW-Verbrauchs 1989.
Blau: Artikel 5-Länder.
Grün: Nicht-Artikel 5-Länder.