HFKW „Phase-Down‟ nach EU F-Gase Verordnung
- Durch die Vorgaben der EU F-Gase Verordnung 517/2014, insbesondere der schrittweisen Absenkung der Verbrauchsmenge („Phase-Down‟) und daraus resultierender Verwendungsverbote, werden Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP − Global Warming Potential) weitgehend aus dem Markt in Europa genommen werden müssen.
- Je höher der GWP Wert des Kältemittels, umso höher der Druck durch den HFKW „Phase-Down‟.
- Dies hat auch eine Verknappung oder sogar einen Mangel an Kältemitteln mit hohem GWP wie R404A und R507A, aber auch an HFKW-haltigen Gemischen mit geringerem GWP zur Folge.
- In vielen Fällen ist eine Umstellung auf Kältemittel mit niedrigerem Treibhauseffekt möglich.
- Diese „Low GWP‟-Kältemittel werden voraussichtlich auch länger in ausreichenden Mengen im Markt verfügbar sein.
2015 | 100% |
2016-2017 | 93% |
2018-2020 | 63% (56%)* |
2021-2023 | 45% (40%)* |
2024-2026 | 31% (28%)* |
2027-2029 | 24% (21%)* |
2030 | 21% (19%)* |
* Werte in Klammern gelten unter Einbeziehung der ab 2017 zu berücksichtigenden Quoten für importierte und mit Kältemittel vorgefüllte Geräte.
Entwicklung der durchschnittlichen GWP-Werte durch die Mengenbegrenzung („Phase-Down‟)
Betrachtet man den durchschnittlichen GWP-Wert (ca. 2100) der im Bezugsjahr 2015 verbrauchten Kältemittel in der EU, dann resultiert aus der Mengenbegrenzung auf 21% ein durchschnittlicher GWP von deutlich unter 500 (Abb. unten) ‒ unter der vereinfachten Annahme einer konstanten Menge an Kältemittel für die gleichen Aufgaben und Anwendungen.
- Alle derzeit als Alternative verfügbaren Kältemittel mit GWP < 500, ausgenommen CO2, sind brennbar, teilweise auch toxisch.
- Bereits der niedrige Durchschnittswert lässt den Schluss zu, dass eine Reduzierung des Verbrauchs durch die geplanten Verwendungsbeschränkungen (ab 2020 und 2022) alleine nicht ausreichen wird, um die Mengenbegrenzungen zu erreichen.
- Das hat zur Folge, dass alternative Kältemittel und/oder Technologien künftig auch in Anwendungssektoren eingesetzt werden müssen, die nicht unmittelbar von den Beschränkungen betroffen sind.