Installation und Wartung
In der nachfolgenden Aufstellung werden einige der wesentlichen Richtlinien zusammengefasst. Weitere Informationen Eigenschaften von Propan und Propen und daraus resultierende Anlagen- und Auslegungskriterien und Verdichtertechnik. Darüber hinaus sind die jeweils gültigen Ausführungs- und Sicherheitsbestimmungen für Kälteanlagen zu berücksichtigen.
Diese Informationen können zur Gefährdungsbeurteilung beitragen, sie aber nicht ersetzen. Die Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung des Betreibers bzw. Arbeitgebers.
Explosionsgefahr und damit Lebensgefahr bei Kältemittelaustritt und vorhandener Zündquelle!
Kältemittel kann sich entzünden und je nach Konzentration in der Luft auch eine explosive Atmosphäre bilden!
Offenes Feuer und Zündquellen im Maschinenraum bzw. Gefährdungsraum vermeiden!
- Zündgrenzen in Luft beachten (bei 20°C und 1013 mbar, siehe auch Sicherheitsdatenblatt des Stoffes):
- R290 zwischen 1,7 und 10,8 Vol.-%
- R1270 zwischen 1,8 und 11,2 Vol.-%
- R600 zwischen 1,4 und 9,5 Vol.-%
- R600a zwischen 1,5 und 12,5 Vol.-%
- Zündtemperaturen in Luft beachten (bei 20°C und 1013 mbar):
- R290: 470°C
- R1270: 455°C
- R600: 365°C
- R600a: 460°C
- Maschinenraum entsprechend EN378 belüften bzw. Absaugvorrichtung installieren.
- Zum Öffnen der Rohrleitungen nur Rohrabschneider, keine offene Flamme verwenden!
- Bauteile, an denen Kältemittel austreten kann (z. B. Niederdruck- oder Hochdruckbegrenzer) nur außerhalb des Schaltschranks installieren!
Wenn sichergestellt wird, dass der Verdichter nicht in einer Ex-Zone betrieben wird, ist eine ATEX- bzw. Ex-Ausführung nicht erforderlich.
Das kann beispielsweise sichergestellt werden durch:
- eine Ventilation, die selbst bei dem größten angenommenen Leck keine explosionsfähige bzw. entflammbare Atmosphäre entstehen lässt.
- ein Abschalten der elektrischen Verbraucher deutlich unter der unteren Explosionsgrenze (UEG bzw. LFL), wofür ein Gassensor notwendig ist. Typischerweise ist der Abschaltwert des Sensors für die Anlage auf höchstens 20% des LFL eingestellt. Dafür bitte nationale Vorschriften und notifizierte Stellen zu Rate ziehen.