Anwendungsbereiche und Kältemittelspezifiktion

Anwendungsbereiche

Berstgefahr durch gefälschte Kältemittel!

Berstgefahr durch gefälschte Kältemittel!

Schwere Verletzungen möglich!

Kältemittel nur von renommierten Herstellern und seriösen Vertriebspartnern beziehen!

Berstgefahr der Kältemittelflasche durch zu hohen Druck!

Berstgefahr der Kältemittelflasche durch zu hohen Druck!

Kältemittelflasche nicht überfüllen! Nie mehr als 80% des Flaschenvolumen mit Flüssigkeit füllen (bei 25°C).

Beispielvergleich von HF(C)KW-Kältemitteln zu halogenfreien Kohlenwasserstoffen: nur ca. 40% des Nettogewichts einfüllen (Beispiel: R22 10kg -> R290 4kg).

Kältemittelspezifikation

R290/R1270 in Kältemittelqualität entsprechend DIN 8960:1998 einkaufen oder in Anlehnung daran (Anforderungen an Kohlenwasserstoffe gemäß DIN 8960:1998).

Diese Angaben haben auch Gültigkeit für Anwendungen mit anderen Kohlenwasserstoffen und Gemischen.

Anforderungen an Kohlenwasserstoffe gemäß DIN 8960:1998

 

Anforderungen

Einheit

Kältemittelreinheit ①

≥ 99,5

Masse-%

Organische Verunreinigung

≤ 0,5

Masse-%

1,3-Butadien ②

≤ 5

ppm (Masse)

Hexan

≤ 50

ppm (Masse)

Benzol ③

≤ 1

ppm (Substanz)

Schwefel

≤ 2

ppm (Masse)

Temperaturgleit der Verdampfung

≤ 0,5

K (bei 5-97% Destill.)

Nicht-kondensierbare Gase

≤ 1,5

Vol.-% der Dampfphase

Wasser ④

≤ 25

ppm (Masse)

Säuregehalt

≤ 0,02

mg KOH/g Neutralisationszahl

Verdampfungsrückstände

≤ 50

ppm (Masse)

Feste Rückstände

keine

Sichtkontrolle

①: Dieser Inhalt wird in der DIN 8960 nicht ausdrücklich angegeben. Nur die Verunreinigungen sind aufgelistet und beschränkt. Der Hauptinhalt ist der Rest bis 100%.

②: Die Anforderung gilt für jeden einzelnen Stoff aus der Gruppe der mehrfach ungesättigten Kohlenwasserstoffe.

③: Die Anforderung gilt für jeden einzelnen Stoff aus der Gruppe der Aromate.

④: Vorläufiger Grenzwert, wird gegebenenfalls aufgrund von Erfahrungen geändert.