Sicherheitseinrichtungen der Anlage nach EN378
Um die Anlage gegen Überdruck zu schützen, müssen baumustergeprüfte Druckentlastungseinrichtungen eingebaut werden. Welche Anlagenabschnitte davon bestroffen sind, ergibt sich aus den Anforderungen der EN378-2 und der nationalen Gesetzgebung.
Generell gilt:
- Bereiche der Anlage, die von beiden Seiten abgesperrt werden können, müssen gegen Überdruck gesichert werden – z. B. wegen Gefahr von eingeschlossener Flüssigkeit!
- Absperrbare Bereiche der Anlage, die betriebsbedingt nicht abgesperrt werden können (nach EN378-2, z. B. gesicherte Absperrventile, Anschluss zur Druckmessung), müssen nicht gegen Überdruck geschützt werden.
- Grundsätzlich baumustergeprüfte Druckentlastungseinrichtungen / Druckentlastungsventile verwenden.
- Beim Abblasen dieser Druckentlastungseinrichtungen muss sichergestellt sein, dass weder Personen noch Eigentum durch das freigesetzte Kältemittel gefährdet werden.
- Wenn möglich, die Druckentlastungseinrichtungen an der Außenwand installieren.
- Druckentlastungseinrichtung und Abblaseleitungen nach EN13136 auslegen.
- Alle Abblaseleitungen / Druckentlastungseinrichtungen müssen frei abblasen können - unbedingt vor Blockierungen durch Verunreinigungen und (Trocken)Eis schützen! Außerdem muss eine separate Dichtheitsprüfung dieser Leitungen (z. B. als Zugang für die Feststellung einer Kältemittelleckage) möglich sein.