Aufstellort und Spezielles zur Anlagengestaltung
Aufstellort bei Anlagen mit A2L Kältemittel
Viele Länder begrenzen den Einsatz brennbarer Kältemittel. Die nationalen und lokalen Vorschriften und Regeln gelten immer. Dabei sind die Regeln häufig davon abhängig, wie gut die Personen geschult sind, die an oder bei den Anlagen arbeiten.
Wo brennbare Kältemittel erlaubt sind oder keine nationalen oder lokalen Vorschriften bestehen, können die Regeln von EN378-1 oder ISO5149-1 als Leitfaden für die maximal sicher handhabbare Füllmenge gelten, abhängig von Raumgröße, Ventilation und Personenzutrittsbegrenzungen, wie zum Beispiel:
- Wo eingewiesenes Personal arbeitet, kann eine Menge eingesetzt werden, die in keinem der Räume, wo Anlagenbauteile vorhanden sind, mehr als 20% der unteren Explosionsgrenze (LFL) entstehen lassen kann.
- Wo die 20% überschritten werden können, kann normale Elektrik verwendet werden, wenn eine Gaswarnanlage verwendet werden, die alle normale Elektrik im Raum abschaltet.
- Eine Ventilation des Maschinenraumes oder des Ortes, wo der Hauptteil der Kälteanlage steht, verbessert die Situation. Die Ventilation geschieht oft schon durch den Verflüssigerventilator.
Spezielles zur Anlagengestaltung mit A2L Kältemitteln
Die Bauteile und Materialien der Kälteanlage müssen kompatibel zum gewählten Kältemittel sein, was bei A2L Kältemitteln noch wichtiger ist. Da einige dieser Kältemittel andere Eigenschaften bezüglich Kompatibilität haben, ist es sehr wichtig die entsprechenden Informationen dazu von den Komponentenherstellern zu bekommen.
In vielen Ländern gibt es zu brennbaren Kältemitteln besondere Regeln und Vorschriften. In der EU sind die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) an Herstellung und Qualitätssicherung bei gefährlichen Stoffen höher. Das bedeutet, dass Druckgeräte, wie Flüssigkeitssammler, Rohrgruppen, Ventile, Verflüssiger usw. auf ihre Einstufung überprüft werden müssen. Kleine und mittelgroße Druckbehälter und Rohrgruppen können aus einer Kategorie in die nächst höhere kommen, da die Grenzen für ungefährliche und gefährliche Kältemittel für die Kategorien I bis IV verschieden sind. Wenn Druckgeräte nicht für brennbare Kältemittel freigegeben sind, können sie meist nicht dafür benutzt werden. Das Typschild der Behälter und die Dokumentation der anderen Bauteile sind zu prüfen. Die Risikobeurteilung für die Anlage muss die Risiken aus der Brennbarkeit enthalten. Die Risikobeurteilung muss alle Lebensphasen der Anlage umfassen, einschließlich Transport, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Reparatur und Entsorgung.
Für die Abschätzung der Risiken beim Arbeiten mit A2L Kältemittel → Beispiele für Wartung und Reparatur.