Allgemeine Sicherheitshinweise

Für die Ausführung, den Betrieb und die Wartung von Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. Dazu gehören u. a. spezielle Schutzeinrichtungen gegen Drucküberschreitung und Besonderheiten in Ausführung und Anordnung elektrischer Betriebsmittel.

Außerdem sind Maßnahmen zu ergreifen, die im Falle eines Kältemittelaustritts eine gefahrlose Entlüftung gewährleisten, damit kein zündfähiges Gasgemisch entstehen kann. Die Ausführungsbestimmungen sind in Normen festgelegt (z.B. EN378, ISO5149). Mit Blick auf die hohen Anforderungen und die Produkthaftung ist jedoch generell eine Risikobewertung durch eine benannte Stelle bzw. zusammen mit einer benannten Stelle zu empfehlen. Je nach Ausführung und Kältemittelfüllung, kann dabei eine Bewertung entsprechend EU Rahmenrichtlinien 2014/34/EU (ATEX 95) und 1999/92/EG (ATEX 137) erforderlich werden.

Für den Betrieb der Anlage und den Schutz von Personen gelten üblicherweise nationale Verordnungen zur Produktsicherheit, Betriebssicherheit und zu Unfallvorschriften. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen zwischen Anlagenbauer und Betreiber zu treffen. Die erforderliche Risikobeurteilung der Anlage muss der Anlagenhersteller anfertigen. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Aufstellung, Betrieb und Wartung der Anlage liegt dagegen in der Verantwortung des Betreibers bzw. Arbeitgebers.

Explosionsgefahr und damit Lebensgefahr bei Kältemittelaustritt und vorhandener Zündquelle!
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Explosionsgefahr und damit Lebensgefahr bei Kältemittelaustritt und vorhandener Zündquelle!

Kältemittel kann sich entzünden und je nach Konzentration in der Luft auch eine explosive Atmosphäre bilden!

Offenes Feuer und Zündquellen im Maschinenraum bzw. Gefährdungsraum vermeiden!

Wenn sichergestellt wird, dass der Verdichter nicht in einer Ex-Zone betrieben wird, ist eine ATEX- bzw. Ex-Ausführung nicht erforderlich.

Das kann beispielsweise sichergestellt werden durch: