Resultierende Auslegungskriterien
Für die Anlagentechnik lassen sich die grundsätzlichen Auslegungskriterien für HFKW-Gemische übertragen, jedoch unter dem Gesichtspunkt des hohen Druckniveaus (43°C Verflüssigungstemperatur entspricht bereits 26 bar abs.).
Für R22 ausgelegte Verdichter und sonstige Anlagenkomponenten sind nicht oder nur mit Einschränkungen für dieses Kältemittel geeignet.
Die Verfügbarkeit geeigneter Verdichter und Systemkomponenten ist jedoch gesichert.
Bei der Anpassung des Systems an die für R22 bisher üblichen Anwendungsbereiche sind zunächst die deutlich voneinander abweichenden thermodynamischen Eigenschaften zu berücksichtigen (z.B. Drucklagen, Massen- und Volumenstrom, Dampfdichte). Dies erfordert u.a. wesentliche konstruktive Änderungen an Verdichtern, Wärmeübertragern und Armaturen sowie Maßnahmen zur schwingungstechnischen Abstimmung. Hinzu kommen erhöhte sicherheitstechnische Anforderungen, die sich auch auf die Qualität und Dimensionierung von Rohrleitungen und flexiblen Leitungselementen (bei Verflüssigungstemperaturen von ca. 60°C für 40 bar!) auswirken.
Ein weiteres Kriterium ist die relativ niedrige kritische Temperatur von 71°C. Unabhängig von der Auslegung hochdruckseitiger Komponenten ist damit die Verflüssigungstemperatur eingeschränkt.
R410A erfüllt die Anforderung der EU F-Gase Verordnung, die seit 2020 nur noch Kältemittel mit GWP < 2500 erlaubt. Allerdings wird die Mengenbegrenzung durch den "Phase-Down" ebenfalls zu deutlichen Einschränkungen in der Verfügbarkeit führen. Auf Grund des bislang außerordentlich hohen Bedarfs an R410A ist in der EU eine zeitnahe Umstellung auf Alternativen dringend erforderlich.