Stand EU-F-Gase-Verordnung
Die EU-Verordnung 517/2014 bzw. 2024/573 zur Regelung der Emission von fluorierten Treibhausgasen beschreibt Anwendungsverbote für Stoffe, teilweise abhängig vom GWP-Wert des Stoffes. Das wesentliche Werkzeug der Verordnung zur Reduzierung der Gesamtemission fluorierter Treibhausgase ist das Phase-Down-Szenario, d.h. eine gestufte Begrenzung der Gesamtemissionsmenge in Kohlendioxid-Äquivalenten.
Neue F-Gase-Verordnung 2024/573 von 2024-02-20
Hier sind wesentliche Inhalte zur neuen Verordnung für die Kälte- und Klimatechnik zusammengefasst. Der Text liegt in allen Amtssprachen der EU vor.
Das Phase-Down-Szenario ist in den einzelnen Schritten ab 2025 leicht angepasst gegenüber dem Kommissionsentwurf von 2022-04 und zu einem Phase-out-Szenario für HFKW bis 2050 geworden. In der Quote für verfügbare Emissionsmengen ist jetzt auch der Verbrauch von medizinischen Inhalatoren mit etwa 10,5 Mt CO2-Äquivalent enthalten. Das Dokument nennt Werte für die maximale Emissionsmenge bis zum Jahr 2049 und ab 2050 den Wert 0. Eine Revision des Szenarios soll 2030 erfolgen.
Die Anzahl der Anwendungsverbote ist gegenüber der bisherigen Verordnung deutlich erhöht. Einige Definitionen wurden dabei geändert. Einzelne Definitionen für Anwendungen und Anlagen sind noch nicht eindeutig klar. Einige Anwendungen sollen ganz aus fluorierten Treibhausgasen FTG aussteigen.
Weitere neue Vorgaben:
- Exportverbot für stationäre Kälteanlagen, stationäre Klimaanlagen und -geräte (Equipment) und stationäre Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP > 1000 enthalten oder deren Funktion davon abhängig ist, ab 1 Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung, also innerhalb 2025, wenn für diese Anwendungen oder Geräte ein Anwendungsverbot oberhalb festgelegter GWP-Grenzen gilt.
- Zertifizierung und Training zur Handhabung von alternativen Kältemitteln wird vorgeschrieben. Die Kommission wird aufgefordert die Inhalte und Vorgaben zu erarbeiten.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/oj
Die neuen Emissionsmengen für HFKW sind sehr nah an denen aus dem Entwurf der Kommission, jedoch ab 2050 gleich 0. Zusätzlich sind in den Werten ab 2025, anders als bisher, die Mengen für medizinische Inhalatoren (MDI) enthalten. Das wird die Verfügbarkeit für andere Anwender noch verschärfen.
Jahr | % 517/ 2014 | Mittl. GWP 517/2014 | % 2024/573 | Mittl. GWP 2024/573 |
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2015 | 100 | 2200 | ||
2016 | 93 | 2046 | ||
2018 | 63 | 1386 | ||
2021 | 45 | 990 | ||
2024 | 31 | 682 | ||
2025 | 31 | 682 | 24,3 | 558 |
2027 | 24 | 528 | 12,3 | 282 |
2030 | 21 | 462 | 5,2 | 119 |
2033 | 4,8 | 110 | ||
2036 | 3,8 | 88 | ||
2039 | 3,5 | 80 | ||
2042 | 3,1 | 71 | ||
2045 | 2,7 | 63 | ||
2048 | 2,4 | 55 | ||
2050 | 0 | 0 |
Die Spalte "Mittl. GWP 517/2014" zeigt die bisherigen Überschlagswerte und kommt für das Jahr 2030 auf 462 als Durchschnitt. Die Spalte "Mittl. GWP 2024/573" zeigt die Überschlagswerte entsprechend der Mengen in der neuen Verordnung. Danach steht für 2030 nur noch 119 als Durchschnittswert und ab 2050 kein HFKW mehr. Damit dürfte die bisherige Annahme, dass ein GWP-Wert bis 150 als ausreichend niedrig einzustufen ist, nicht mehr zutreffen – nicht einmal mehr für 2030.
Bei den Verboten für Kältemittel mit hohen Treibhauspotenzialen in verschiedenen Anwendungen sind in der neuen Verordnung weitere dazugekommen. Ein X bei "Sicherheitsausnahme" in der folgenden Tabelle bedeutet, dass lokale Sicherheitsvorschriften zu Ausnahmen von der GWP-Grenze führen können. Folgt eine Zeile mit selber Anwendung und Jahreszahl, höherem GWP und ohne das X, so gilt das Verbot mit diesem höheren GWP-Wert, wenn Sicherheitsvorschriften gelten.
Anwendung | Sicherheits-ausnahme | fluorierte Treibhausgase GWP > 2500 | fluorierte Treibhausgase GWP > 750 | fluorierte Treibhausgase GWP > 150 | kein fluoriertes Treibhausgas |
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Wiederverwendung Kältemittel ohne Aufarbeiten / Reinigen | |||||
Wartung mit Recycling-Material | 2030 | ||||
Gewerbekühl- und -gefriergeräte | 2025 | ||||
Stationäre Kälteanlagen, außer Chiller und außer Lagerung < -50°C | 2025 | 2030 | |||
Fabrikgefertigte Kälteanlagen, außer Chiller | X | 2025 | |||
Wartung mit Neuware an stationären Kälteanlagen, außer Chiller | 2032 | ||||
Steckerfertige Raumklimageräte und Wärmepumpen, fabrikgefertigte Wärmepumpen, außer Chiller | X | 2025 | 2032 | ||
Steckerfertige Raumklimageräte und Wärmepumpen, fabrikgefertigte Wärmepumpen, außer Chiller | 2032 | ||||
Chiller ≤ 12 kW | X | 2027 | 2032 | ||
Chiller >12 kW | X | 2027 | |||
Monobloc und andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen 12 .. 50 kW, außer Chiller | X | 2027 | |||
Monobloc und andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen 12 .. 50 kW, außer Chiller | 2027 | ||||
andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen, außer Chiller | X | 2030 | |||
andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen, außer Chiller | 2030 | ||||
Split Klimageräte und Wärmepumpen Luft/Wasser ≤ 12 kW | X | 2027 | 2035 | ||
Split Klimageräte und Wärmepumpen Luft/Luft ≤ 12 kW | X | 2029 | 2035 | ||
Split Klimageräte und Wärmepumpen > 12 kW | X | 2029 | 2033 |
Entwurf der Kommission 2022-04-05
Mit Datum 2022-04-05 wurde ein Entwurf für die Revision veröffentlicht: PC Proposal of Commission. Die Zahl der Anwendungsverbote wurde erhöht, einige Definitionen angepasst und das Phase-Down-Szenario angepasst: Es nennt Werte für die maximale Emissionsmenge über das Jahr 2048 hinaus und schlägt schon ab 2024 deutlich stärkere Absenkungen vor als die aktuelle Verordnung.
Quelle: EUR-Lex - 52022PC0150 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Das neue Phase-Down-Szenario würde nach Einschätzung von Industrieverbänden bedeuten, dass ab 2024 fluorierte Kältemittel mit GWP über etwa 10 praktisch nur noch für die Wartung schon installierter Anlagen verfügbar sind. Es würde eher einem Phase-Out entsprechen, was namhafte Politiker der EU auch schon genau so ausgedrückt haben. Das wird auch sichtbar bei einer Abschätzung der durchschnittlichen GWP-Werte, z.B. mit der Annahme, dass weiter eine ähnliche Tonnage an fluorierten Kältemitteln benötigt wird, siehe folgende Tabelle.
Eine Verschärfung war erwartet. Zu dem Entwurf sind von Verbänden und Firmen Stellungnahmen verfasst worden.
Jahr | % 517/ 2014 | Mittl. GWP 517/2014 | % Rev. Entwurf | Mittl. GWP Entwurf |
---|---|---|---|---|
2015 | 100 | 2200 | ||
2016 | 93 | 2046 | ||
2018 | 63 | 1386 | ||
2021 | 45 | 990 | ||
2024 | 31 | 682 | 23,6 | 519 |
2027 | 24 | 528 | 10 | 220 |
2030 | 21 | 462 | 5,2 | 114 |
2033 | 4,8 | 106 | ||
2036 | 3,8 | 84 | ||
2039 | 3,5 | 77 | ||
2042 | 3,1 | 68 | ||
2045 | 2,7 | 59 | ||
2048 | 2,4 | 53 |
Die Spalte "Mittl. GWP 517/2014" zeigt die bisherigen Überschlagswerte und kommt für das Jahr 2030 auf 462 als Durchschnitt. Die Spalte "Mittl. GWP Entwurf" zeigt die Überschlagswerte entsprechend der Mengen im neuen Entwurf. Beide Überschläge gehen von einem annähernd gleichbleibenden Bedarf an Kältemitteltonnage aus. Danach steht für 2030 nur noch 114 als Durchschnittswert und ab 2048 nur noch 53. Damit dürfte die bisherige Annahme, dass ein GWP-Wert bis 150 ausreichend niedrig ist, nicht mehr zutreffen – nicht einmal für 2030. Vor diesem Hintergrund werden die neuen Anwendungsverbote und besonders die formulierten Ausnahmen von den Verboten "wo Sicherheitsnormen es erforderlich machen" praktisch irrelevant. Gleichzeitig werden die technischen Anforderungen an wiederverwendete Kältemittel erhöht: Sie dürfen nur noch nach Reinigung oder Aufarbeitung wiederverwendet werden. Da dafür nur wenig Kapazität verfügbar ist und neuere Gemische wegen der Patentschutzlage bisher nicht für Wiederaufarbeitung vorgesehen wurden, dürfte auch hier weitere Menge an Kältemittel fehlen. Wichtig wird es, sich darauf zu konzentrieren, Kälteanlagen und Wärmepumpen mit den Kältemitteln zu entwickeln und zu bauen, die langfristig sicher verfügbar sind (Langfristig verfügbare Kältemittel).