Berichte des IPCC
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) entstand 1988 durch UNEP und WMO (Welt-Meteorologie-Organisation). Er erarbeitet in Abständen Berichte zum Stand der menschgemachten Klimaänderungen als Grundlage für politische Entscheider, Assessment Report oder Sachstandsbericht, abgekürzt AR4 oder AR6. In diesem Zusammenhang werden Berechnungsgrundlagen für die Einflüsse und Klimasimulationsmodelle erarbeitet. Da sich das Wissen weiter entwickelt, werden die Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse jeweils angepasst. Daraus ergeben sich u.a. in jedem neuen Bericht veränderte Zahlen für GWP-Werte von Kältemitteln.
Quellen: Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle
IPCC Bericht 4
Die GWP-Werte des Berichts AR4 aus dem Jahre 2007 bilden die Grundlage für die Berechnungen von Emissionsmengen und für die Grenzwerte bei Anwendungsverboten der EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 und des Kigali-Amendmend von 2016 des Montrealer Protokolls.
Quellen: Vierter IPCC-Sachstandsbericht – AR4
IPCC Bericht 6
Die verschiedenen Teile des Berichtes AR6 wurden 2021 und 2022 veröffentlicht. Für die Kältetechnik wichtig sind einige Änderungen bei GWP-Werten. Als Beispiel wurde R32 von 675 im AR4 auf 771 und damit über die oft verwendete Grenze von 750 erhöht. R152a rutscht von 124 auf 164 und damit über die Grenze von 150, die ebenfalls gern in Verboten verwendet wird. Kohlenwasserstoffe wie Propan und Isobutan liegen unter 1, ebenso wie viele ungesättigte teilfluorierte Stoffe, z.B. R1234yf oder R1234ze(E).
Da die Grenzwerte von Verboten auch auf Basis der IPCC 4-Werte festgelegt wurden, wird in vielen Regelwerken weiterhin diese Basis verwendet werden.
Quellen: Sechster IPCC-Sachstandsbericht – AR6
Zeithorizont und Werte bei GWP
Das Treibhauspotenzial GWP ist ein über einen bestimmten Zeitraum aufsummierter Wert für den Einfluss eines Stoffes in der Atmosphäre. Berechnet wird der Wert im direkten Vergleich mit Kohlendioxid (CO2). In den ersten Jahren der Diskussionen um den Treibhauseffekt wurden Zeithorizonte von 20 oder 500 Jahren herangezogen. Der kürzere Horizont ermöglicht, besser die Änderungen bei Emission großer Mengen abzuschätzen, während der längere den Langzeiteffekt darstellt und der atmosphärischen Lebensdauer vieler wichtiger Kältemittelkandidaten der späten 80er Jahre näher kommt, insbesondere den hoch fluorierten Stoffen.
Da die atmosphärische Lebensdauer des Referenzstoffes Kohlendioxid jedoch auf etwa 120 .. 130 Jahre geschätzt wurde und viele teilfluorierte Stoffe auf ähnliche Zeiten, hat sich der Zeithorizont 100 Jahre als Standardwert durchgesetzt. Die anderen Werte werden auch berechnet und fließen in die ausführlicheren Betrachtungen des IPCC mit ein. Heute wird die atmosphärische Verweilzeit von Kohlendioxid mit 5 .. 200 Jahren angegeben. Unglücklicherweise sind die Abbaumechanismen des gewählten Referenzfluides und der im Vergleich zu bewertenden Stoffe grundverschieden. Mit zunehmendem Verständnis des Verhaltens der Kältemittel und insbesondere von Kohlendioxid in der Atmosphäre ändern sich daher die GWP-Werte der anderen Stoffe.